Renovations-Steuerrechner
Ordnen Sie Ihre Renovationsposten ein — werterhaltend, wertvermehrend oder energiesparend — und sehen Sie sofort, wie viel Sie dieses Jahr sparen und was Ihre Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf senkt.
Unverbindliche Orientierung, keine Steuerberatung. Die Abgrenzung werterhaltend / wertvermehrend und die Abzugsfähigkeit energetischer Massnahmen unterscheiden sich je nach Kanton. Massgebend ist die kantonale Steuerbehörde.
Reparaturen, gleichwertiger Ersatz und energetische Massnahmen ziehen Sie im selben Jahr von der Einkommenssteuer ab. Ihre Ersparnis: der Betrag mal Ihr Grenzsteuersatz.
Anbau, Ausbau und erstmalige Einbauten sind nicht jährlich abziehbar. Sie zählen aber zu den Anlagekosten und senken beim Verkauf die Grundstückgewinnsteuer — sofern belegt.
Anerkannt wird nur, was belegt ist. Wer seine Renovationen über die Jahre sauber dokumentiert, sichert sich beide Steuervorteile.
RenovaTax macht diese Einordnung automatisch: Beleg fotografieren, die KI klassifiziert werterhaltend, wertvermehrend und energiesparend — und sammelt alles für Ihren Jahresbericht und das Verkaufs-Dossier. So sichern Sie beide Steuervorteile Jahr für Jahr, ohne selbst zu sortieren.
Kostenlos starten →Werterhaltende und energetische Massnahmen sind jährlich von der Einkommenssteuer abziehbar. Wertvermehrende Investitionen sind nicht jährlich abziehbar, senken aber beim Verkauf die Grundstückgewinnsteuer.
Werterhaltend erhält den bestehenden Zustand (Reparatur, Ersatz durch Gleichwertiges). Wertvermehrend schafft neuen Wert (Anbau, Ausbau, erstmaliger Einbau).
Ja. Energetische Massnahmen wie Wärmepumpe, Solaranlage oder Fassadendämmung sind von der Einkommenssteuer abziehbar, auch wenn sie den Wert erhöhen. In vielen Kantonen lassen sie sich über mehrere Jahre verteilen.
Der abziehbare Betrag multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz. Bei CHF 10 000 abziehbaren Kosten und 30 Prozent Grenzsteuersatz sparen Sie rund CHF 3 000.